1. Schnelle Sanktionen: Die ersten Abmahnungen sind da ⚠️

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Deutschland Ende Juni 2025 in Kraft getreten. Die Tatsache, dass bereits drei Monate später die ersten Abmahnungen wegen mangelnder digitaler Barrierefreiheit (z. B. auf Websites und in Online-Shops) ausgesprochen werden, zeigt:

  • Der Gesetzgeber meint es ernst: Die Übergangsfristen sind vorbei.
  • Wettbewerber und Dritte sind aktiv: Das Risiko, ins Visier zu geraten, ist real und hoch.

Dieses Tempo der Sanktionierung ist ein klares Signal an alle Marktteilnehmer.


 

2. Die Relevanz für Schweizer Unternehmen

 

Obwohl die Schweiz keine vergleichbaren Abmahnmechanismen im Wettbewerbsrecht kennt und das BFSG ein deutsches Gesetz ist, sind Schweizer KMU betroffen, die:

  • Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher in der EU verkaufen (z. B. über einen Online-Shop mit deutschsprachigem Angebot).
  • Die Anforderungen an Barrierefreiheit (WCAG 2.1) der EU und des BFSG müssen von diesen Unternehmen erfüllt werden, da sie sich am EU-Markt als Dienstleister oder Hersteller betätigen.

Ihre Website ist der kritische Punkt: Der Online-Shop, über den der Kaufvertrag mit einem EU-Kunden geschlossen wird, muss barrierefrei sein, sofern das Unternehmen nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fällt (weniger als 10 Mitarbeiter UND max. 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme – und selbst dann gibt es Ausnahmen).


 

3. Handlungsaufforderung und Prävention für Schweizer KMU

Da es in der Schweiz keinen «Abmahnschutz» durch fehlende Abmahnanwälte gibt, aber das Risiko von Sanktionen durch die EU-Marktüberwachungsbehörden sowie die (zweifelhaften, aber kostspieligen) Abmahnungen aus Deutschland besteht, ist jetzt der Zeitpunkt für eine proaktive Prüfung.

Nutzen Sie diesen Beitrag als dringende Erinnerung und Checkliste:

  1. Anwendungsbereich prüfen: Fällt Ihr Unternehmen überhaupt unter das BFSG (Größe, Art des Angebots)?
  2. Website-Check: Lassen Sie Ihre Website auf die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Standards (dem Kernstandard des BFSG) überprüfen. Konzentrieren Sie sich dabei auf kritische Bereiche wie Navigation, Bestellprozess und Formulare.
  3. Barrierefreiheitserklärung: Erstellen und veröffentlichen Sie eine korrekte Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fazit: Ignorieren Sie die Entwicklung nicht. Die schnelle Reaktion des Rechtsmarktes in Deutschland zeigt, dass digitale Barrierefreiheit kein «Nice-to-have» mehr ist, sondern eine zwingende Marktzugangsvoraussetzung im EU-Raum. Schweizer KMU, die in der EU verkaufen wollen, sollten ihre Hausaufgaben machen – jetzt, bevor es teuer wird.